Eine kleine Historie zu den vielen Hinterfotzigkeiten
aus einer kleinen Ecke von Griesstätt
(die leeren Fenster sind Platzhalter für eigentlich dort hingehörende Fotos – ist aber Absicht)
1990
- Die Rimmers bzw. Wildhaus bauen die ersten beiden Häuser (ein Doppelhaus) in einer später noch dichter bebauten Ecke in Familienbesitz der Wildhaus
- Das Haus von Baron und Baroness Stubborness stand zu der Zeit schon
- Die Entwässerung wurde in Eigenregie eingebaut, die Amelie war auch schon dabei, und in einem Revisionsschacht an die private Regenwasserleitung eines anderen Nachbarn angeschlossen. Dabei zeigte sich schon der spezielle Charakter dieser Familie da man das machte ohne den Eigentümer zu fragen
- 2015 zeigte sich, dass auch dieser Ansatz dort sehr flexibel gesehen wird, da Amelie per Klage forderte, dass dem später dort bauenden Käufer des Grundstücks (2013, Verkäuferin: Amelie) zu untersagen – der die Eigentümer der Regenwasserleitung im Gegensatz zu ihnen gefragt hatte
- Regenwasser hätte den Kies der Privatstrasse wohl auf das nördlich gelegene Grundstück von „Baronesse und Baron Stubborness“ gespült, da in dem Bereich von Griesstätt das Gelände ein NW-Gefälle hat.
Deshalb wurde bis hinter die Wendestelle der Privatstrasse ein Mäuerchen gebaut:
2000
- Die Amelie baut ein Haus für sich unterhalb bzw. westlich des Doppelhauses Rimmer und überbaut dabei die Wendestelle.
- 1990 wurde wegen der absehbaren Bebauung durch weitere Familienmitglieder schon ein zweiter Drainageanschluss im Revisionsschacht vorbereitet.
- Vermutlich um mit ihrer Drainage an den vorbereiteten 2. Anschluß im Revisionsschacht zu kommen, verstösst sie vorsätzlich gegen ihre Baugenehmigung und baut erheblich höher als zulässig. Statt 1,2 % Steigung (das alte natürliche Gefälle an der Stelle) sieht man ein Vielfaches davon, weshalb Amelie eine deutliche Böschung vor ihrem Haus hat, die das Parken am Haus erschwert.
- Ob der Keller (Zimmer des Sohns) die für Wohnräume vorgeschrieben Höhe behalten hat oder zugunsten eines höheren Fundaments (=Höhe der Drainage) reduziert wurde ist unklar.
2010
Amelie baut unterhalb ihres Haues an der Nordgrenze einen Schuppen
2012
- Der südliche Nachbar spricht Amelie an ob er ihr nicht einen Teil von ihrem Grundstück für sein Gewerbe kaufen könnte
- Die Gespräche werden vom Interessenten abgebrochen nachdem Amelie immer wieder neue Ideen hatte zu dem was angeblich besprochen wurde.
2013
- Amelie braucht Geld und beauftragt einen Mitarbeiter eines für die Rimmers tätigen Hausaufstellers mit dem Verkauf der westlichen Hälfte ihres Grundstücks
- Amelie ist mit einem Interessenten so gut wie einig, entscheidet sich dann aber wieder um wodurch ein anderer das Grundstück kauft – der heutige Besitzer
2014
- Das Haus des neuen Besitzers der Hälfte des ehemals der Amelie gehörenden Grundstücks steht Anfang des Jahres im Rohbau, der neue Nachbar sieht zufällig Baron und Baroness Stubborness in einer Besprechung mit dem Seniorchef eines lokalen Baunternehmens
- Er hat viele Jahrzehnte Erfahrung auf dem Bau und auch mit den Gegebenheiten in Griesstätt
- Thema war der Bau einer Mauer auf ihrer Seite um so die der Rimmers fortzusetzen
- Aus dem Angebot entstand kein Auftrag, die naheliegenden Gründe:
- Der Seniorchef wusste aus seiner jahrzehntelangen Praxis von der gesetzlichen Regelung, dass wer z.B. durch eine Mauer Oberflächenwasser aus seiner natürlichen Bahn ablenkt, sich auch um dessen für andere unschädliche Ableitung kümmern muss
- Diese kompetente Beratung fehlte den Rimmers offensichtlich 1990 da sie mit ihrer Mauer den natürlichen Lauf des Oberflächenwassers verändert haben. Es fliesst seitdem statt nach Nordwesten bis zum Ende der Mauer nach Westen um dann erst dort (vom Grundstück der Amelie) aber dann in der grösseren angesammelten Menge nach Norden abzufliessen.
Die davon im Norden betroffene Fläche lag ca. 100 m vom Haus von Baron und Baroness Stubborness entfernt und kümmerte sie daher lange nicht, da sie und die Rimmers sowie Amelie gut miteinander bekannt waren
- Diese kompetente Beratung fehlte den Rimmers offensichtlich 1990 da sie mit ihrer Mauer den natürlichen Lauf des Oberflächenwassers verändert haben. Es fliesst seitdem statt nach Nordwesten bis zum Ende der Mauer nach Westen um dann erst dort (vom Grundstück der Amelie) aber dann in der grösseren angesammelten Menge nach Norden abzufliessen.
Durch viele Bauprojekte im Ort wusste er auch, dass die Versickerung des nach Norden ablaufenden Wassers der gesamten Privatstrasse der Rimmers und der Amelie wegen der Bodenbeschaffenheit zwar möglich ist aber aufwendig und teuer wäre
- Das Oberflächenwasser wäre ohne die Mauer der Rimmers schon viel weiter oben (wie früher) nach Norden auf das Nachbargrundstück abgeflossen und nur ein geringer Teil auf dem Grundstück der Amelie angekommen
- Kurzer witziger Gedanke zur Auflockerung: weiss die Amelie Bescheid über die Zusammenhänge (Verantwortung für das Oberflächenwasser der Privatstrassse liegt beim Rimmer) oder wird sie vom Rimmer verarscht und benutzt damit sie für seinen damaligen Fehler bezahlt?
Da wären aber wohl viele gern dabei, wenn sie das (endlich) versteht und dem Rimmer in ihrer unvergleichlich liebevollen Art ihre Begeisterung zukommen lässt 😊 Schliesslich hält er sich vom Thema Wasser auffällig fern und unterstützt sichtbar (z.B. seine Falschausagen) nur bei anderen Klagepunkten, komisch…
- Der Seniorchef wusste aus seiner jahrzehntelangen Praxis von der gesetzlichen Regelung, dass wer z.B. durch eine Mauer Oberflächenwasser aus seiner natürlichen Bahn ablenkt, sich auch um dessen für andere unschädliche Ableitung kümmern muss
- Mit diesen Informationen des Seniorchefs der Baufirma haben die Amelie und Baroness und Baron Stubborness nun einige Probleme:
- Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben ohne Erwähnung eines Problems der Überspülung durch das Oberflächenwasser der Privatstrasse (> Linner und Amelie)
- Baroness und Baron Stubborness müssen als Unterlieger das dem natürlichen Gefälle folgende Oberflächenwasser aufnehmen (das ist aber schlecht für die anstehende Vermarktung nach dem da schon absehbaren Tod des Baron Stubborness)
- Amelie hat nicht das Geld um das Oberflächenwasser abzuleiten (von der Einsicht mal ganz abgesehen)
- Der Rimmer verweigert jeden finanziellen Beitrag, „Ist halt Familie“ gilt dort nur solange es keinen persönlichen Nachteil bedeutet
- Noch schlimmer: der „neue Nachbar“ verhindert am 08.11.2014 den ersten Versuch der Amelie mit ihrem „Maulwurfi“ durch Tricksereien ihr Wasserproblem zu seinem zu machen
- Der „neue Nachbar“ fühlt sich vom „Team Amelie“ sehr motiviert genauer hinzusehen 😊
