Die “fabelhafte” Welt der Amelie – einzigartig


Zum leichteren Verständnis des folgenden Textes noch einmal aufgefrischt:

Der Begriff „Fabel“ wird hier im literarischen Sinn verwendet – als Erzählform, in der Realität, Interpretation und Überzeugung gelegentlich ineinander übergehen.

Langjährige Beobachter berichten, dass Amelie über eine besondere Fähigkeit verfügt:
Sie kann ihre spezielle Sicht der Dinge mit großer Entschlossenheit vertreten – und dabei nicht selten auch ihr Umfeld durch ihre intensive Gesprächsführung „überzeugen“.

In Diskussionen über Konfliktdynamiken taucht gelegentlich folgende Beschreibung aus der psychologischen Fachliteratur auf:
„Starke Impulsivität kann dazu führen, dass Handlungen anderer schnell als Provokation interpretiert werden.
Daraus können spontane und emotionale Reaktionen entstehen.“
Diese Beschreibung stammt aus allgemein zugänglicher Literatur und dient hier ausschließlich als Hintergrundinformation über menschliches Verhalten.
Ob und in welchem Umfang solche Muster irgendwo vorkommen, bleibt selbstverständlich der Einschätzung der Leser überlassen.

Aber nun erst einmal die eine oder andere Einzelheit wie das Zusammenleben mit der Amelie begann.
2013 haben die neuen Griesstätter von der Amelie ungefähr die Hälfte ihres Grundstücks abgekauft, es gab das Gerücht das sie aus finanziellen Gründen verkaufen musste.
Leider bekamen die Käufer mehr als sie wollten weil einige Lasten von der Verkäuferin “vergessen” wurden.

Da kommt es dann natürlich nicht so gut wenn die Neuen nach 1,5 Jahren schon weiter waren als sie nach 15 Jahren. Dann zogen die neuen als Paar ein, was Amelie durch ihre Individualität in der ganzen Zeit weitestgehend verwehrt blieb.
Die Neuen hatten einfach von allem mehr als sie – mit einer Ausnahme: beim Thema Hinterfotzigkeit ist Amelie unbestritten sehr weit vorn
(in Bayern ist das H-Wort übrigens keine Beleidigung!).
Was ihr aber sicher noch mehr aufgestoßen ist war, das ihre Versuche der Einflussnahme auf die Neuen bei weitem nicht so funktionieren wie bei den anderen “Rückgratflexiblen” ihres Königreichs.

Schließlich hatte sie ja die Idee entwickelt das der Käufer des Grundstücks auch ihre Wasserproblematik lösen soll. Besonders ungeschickt war dabei das sie sich von 2 oder 3 anderen ihrer Umgebung vor deren Karren hat spannen lassen und sich durch ihren Grant selbst in eine sehr schwierige Situation gebracht hat.
Wer Amelie besser kennt weiß wie ihre spezielle Persönlichkeit zu triggern ist.
Die Familie Rimmer war vermutlich nicht traurig darüber wie ihre Amelie (Schwester der Frau Rimmer) auf “die Nachbarn” losging. Schliesslich kennen sie ja das spezielle “Temperament” der Amelie und wissen, dass sie auch für sie agiert denn es ist auch das Wasser der Familie Rimmer um das es geht in der Klage – das die Familie Rimmer bei ihrem Bau erst so umgeleitet hat das es zu einem Streitpunkt zwischen der Amelie und dem neuen Nachbarn werden konnte.
Aber der Herr Rimmer und seine Familie bekommt noch sein eigenes spannendes Kapitel.

Sie versuchte zum Beispiel ganz am Anfang den Neuen einen Bekannten als Bauleiter zu verkaufen, der Name (nennen wir ihn weiter “Herr Igel”) fiel dann auch später als Unterstützer bei einigen der kühnen wie auch unbelegten Behauptungen der Amelie. Mit der Zeit musste sie statt zur Erreichung ihres Ziels zur Abwehr der absehbaren Niederlage immer mehr aus der Griesstätter Seilschaft (alle Teammitglieder sind zusammen im Ort aufgewachsen) aufbieten, ohne aber bei aller Kreativität des Teams entscheidend voranzukommen. Es sind halt nicht alle eine Werbung für das bayrische Schulsystem der damaligen Zeit.

Amelie wie auch die Baronesse versuchten während der ganzen Bauzeit die Bauarbeiter “der Nachbarn” auszuhorchen oder ihnen abweichende Anweisungen zu geben, sie hatten ja beide ein gemeinsames Ziel wie man dauernd den Eindruck hatte.
Jeder Sandhaufen wurde fotografiert, Hindernisse unnötig in den Weg der LKWs gelegt und sich aufgeregt wenn diese beschädigt wurden. Der Frust musste halt raus.

Es lief so schlecht für sie das in ihrer Wut der wenig vorausschauende Konfliktansatz immer wieder durchbrach:
– Nachdem der Garten “der Nachbarn” fertiggestellt war, wurde entlang der Grenze Sperrmüll, mehrere Komposter und anderes Zeug angehäuft, sie sollen es ja nicht zu schön haben (damit hat sie einen ca. 25 m langen und 2 m hohen Zaun an der Grenze erreicht – kluge Aktion, Amelie)
– Der frische Kies vor den Stellplätzen “der Nachbarn” war ihr auch ein Dorn im Auge, weshalb auf ihrer Seite gleich hinter der Granitsteinreihe eine Unkrautzucht angelegt wurde (und der Zaun “der Nachbarn” deshalb um weitere 5 m verlängert wurde – immer noch nichts verstanden, Amelie?)
– Auch in Abwesenheit der Amelie lief im Garten versteckt ein Radio das “die Nachbarn” bis auf ihre Terrasse hören konnten
– als “der Nachbar” den ersten Besichtigungstermin vor dem Bau seiner PV-Anlage hatte, ist das der Aufmerksamkeit der Amelie natürlich nicht entgangen. Kurz danach konnten Besucher einen merkwürdigen Sichtschutz aus Schubkarren und ähnlichem sehen, der ziemlich unmotiviert höchstens 1,5 m von der Grenze entfernt in ihrem Garten stand.
Nicht alle waren überrascht als dahinter ein kleiner Baumsetzling hervorkam.
Noch geringer dürfte bei Kennern der Amelie die Überraschung ausgefallen sein, dass dieses Bäumchen so positioniert war, dass er bei weiterem Wachstum die PV-Module beschattet hätte.
FunFact1: das das verboten ist hätte der Amelie aber eigentlich bekannt sein dürfen nachdem sie Jahre vorher schon mit Bezug auf die Abstandsregeln einen Anwalt gegen “den Nachbarn” einschaltete als dieser so kühn war für eine kurze Zeit einen größeren Blumentopf näher als 2 m an die Grenze zur Amelie zu stellen.
FunFact2 oder PV die zweite: nachdem die Anlage ins dritte Betriebsjahr ging fiel Amelie ein, dass sie sich ja von den Modulen geblendet fühlt. Auch Laien dürften wissen, das der Dezember als Monat des anwaltlichen Schreibens an “den Nachbarn” einer der traurigen Monate für Energiegewinnung von der Sonne ist weil sie quasi nicht scheint. Sich also in diesem Monat von einer PV-Anlage geblendet zu fühlen zeugt von hoher Sensibilität – oder bettelt sie einfach wieder?
Die Nachfrage nach Belegen blieb über die folgenden Monate wie gewohnt unbeantwortet, obwohl Amelie sogar nach der ersten Rückmeldung ihrer Anwältin (komisch, eine neue) mit der Frage nach Belegen ihre Hecken geschnitten hat, um einen überhaupt Blick auf die sie angeblich blendenden Module zu bekommen. Seitdem auch das nichts wurde wächst Die Hecke wieder auf die alte Höhe.
– Der Überhang in die Zufahrt zum Grundstück “der Nachbarn” wurde von ihr nur kurz vor Gerichtsterminen in Griesstätt geschnitten und ragte seit 2015 sonst 1m und mehr in die Fahrt, auch nachdem sie sich 2019 vor Gericht dazu verpflichtet hatte Überhang zu vermeiden.
– die Zufahrt zum Haus “der Nachbarn” ließ sie 9 Jahre lang bewusst vergammeln obwohl sie eine Verpflichtung zum Erhalt der Zufahrt hat.
Erst ein naher Ortstermin ließ sie wie gewohnt handeln und “der Kandidat” wurde mit der Überarbeitung der Zufahrt beauftragt – mit der Folge einer Überspülung des Grundstücks “der Nachbarn” nur Wochen später.
“Der Kandidat” sollte die Zufahrt aber nicht bis an die Grenze zum “Nachbarn” machen sondern vorher aufhören – eigentlich ein schönes und deutliches Update für ihn was zwischen der Amelie und dem “Nachbarn” abgeht, sehr schwer da den Unwissenden zu geben.
Damit hat die Amelie auch die Chance vertan, die von ihr erste geschaffene und danach so gern im Verfahren genutzte Stufe der Zufahrt (wird später im Text wieder aufgegriffen) und die von ihr ausgehenden großen Gefahren für ihre Pflanzen und vor allem ihren Keller zu beseitigen – scheinbar ist ihre Story (die Anzahl ist aber auch unübersichtlich) schon wieder vergessen oder es ist ihr einfach wichtiger das “die Nachbarn” es hässlich haben auf dem Weg zu ihrem schönen Haus – oder beides.
– und vieles mehr auf verzweifeltem Kindergartenniveau, scheinbar machte sie sich Sorgen um eine nachlassende Motivation “der Nachbarn”
Beobachter sind sich einig: das ist nicht nötig!

Ein Zwischenstand der von der “Amelie” angestrengten Klage:
Viel lässt sich aktuell noch nicht abschließend sagen, da das Verfahren weiterhin läuft und weitere Schritte vorbereitet werden. Einige Entwicklungen sind jedoch bereits erwähnenswert.

Nach dem Ausscheiden des ersten Verfahrensverwalters Most musste sich eine neue – offensichtlich deutlich engagiertere – Richterin zunächst durch die umfangreichen Akten arbeiten. Dabei gelang es ihr trotz des sehr individuellen Schreibstils der Kanzlei Dreschflegel vergleichsweise schnell, die wesentlichen Punkte von den vielen Nebelkerzen der Amelie zu trennen. Ein zügiger Fortgang wäre damit grundsätzlich möglich gewesen.

Dieser wurde allerdings dadurch verzögert, dass Amelie kurzfristig Atteste einreichte, Wodurch zwei aufeinanderfolgende Verhandlungstermine am Landgericht Traunstein entfielen – einschließlich bereits angesetzter Vergleichsgespräche. An diesen hatte „der Nachbar“ trotz der bisherigen Erfahrungen weiterhin teilzunehmen beabsichtigt, was im Rückblick zumindest bemerkenswert wenn nicht fragwürdig wirkt.
Was in der Zeit der Krankschreibung einigen Beobachtern auffiel war das ihr Wagen zu den bekannten Arbeitszeiten weg war – kann aber auch nur Zufall gewesen sein.

Zur Erinnerung: Es wurde von der Baronesse und der Amelie übereinstimmend falsch behauptet, das Wasser der Privatstraße sei vor der Bebauung ausschließlich nach Westen abgeflossen und erst durch die Maßnahmen „des Nachbarn“ nach Norden umgeleitet worden. Diese Darstellung ließ sich jedoch durch vorhandene alte Höhenmessungen sowie durch eine über Jahre bestehende bauliche Nutzung im behaupteten Verlauf widerlegen.

Konkret befand sich dort ein Schuppen, dessen Existenz dokumentiert ist. Die zwischenzeitliche Annahme der Amelie, sie könnte Glück haben und dieser Umstand könne unberücksichtigt bleiben, erledigte sich spätestens im Rahmen eines Gerichtstermins. Die daraufhin von ihr angepasste Einordnung, der Schuppen habe lediglich kurze Zeit dort gestanden, hielt einer Überprüfung ebenfalls nicht stand. Notlügen kann sie noch schlechter als die anderen. Die Abweichung zwischen der Darstellung der Amelie und dem belegbarem Zeitraum beträgt ein Vielfaches ihrer Behauptung.

Ergänzend ist festzuhalten, dass dieser Schuppen erst errichtet wurde, nachdem Amelie bereits über sehr viele Jahre auf dem Grundstück lebte und somit eigene fundierte Erfahrungen mit den örtlichen Wasser-Gegebenheiten hatte. Seine Lage spricht dafür, dass der tatsächliche alte Wasserablauf (gleich hinter der Mauer nach Norden) bekannt war.

Auch sehr witzig von der Amelie gedacht: seit der Herstellung der Zufahrt zu seinem Grundstück durch “den Nachbarn” hat sie entgegen ihrer Verpflichtung mehr als 9 Jahre nichts mehr an ihrem Teil der Privatstrasse gemacht. Logische Folge war das sich der Kies einfährt, da nur “der Nachbar” den Kies auf seinem Grundstück gepflegt hat, und es entwickelte sich dadurch an der Grenze eine von der Amelie zu verantwortende Stufe. Da sie aber den Zusammenhang von Ursache und Wirkung gern sehr flexibel sieht, wurde ihre Stufe dann zu den absurdesten Konstruktionen gegen “den Nachbarn” genutzt.
Erst soll das dort angestaute Wässerchen entgegen dem Gefälle zu ihrer viele Meter entfernten Heckenreihe gekrochen sein um einen Baum (natürlich nur den einen) zu schädigen. Wie “der Nachbar” dem Wasser dieses Kunststück beigebracht hat blieb aber bei aller Kreativität ungeklärt.
Die gleiche Pfütze an ihrer Stufe – Amelie hatte natürlich die Verantwortung dafür sofort von sich an “den Nachbarn” delegiert – wurde von ihr dann später dafür verantwortlich gemacht den gesamten Keller der Amelie durchfeuchtet zu haben.
D.h. das Wasser aus ihrer Pfütze an der Grenze ist entgegen der Geländesteigung ca. 20 m bis um das Haus herumgekrochen um sich dann in allen Kellerräumen durch die Wände zu drücken.
Baum und Keller waren zeitweise sogar Klagepunkte der Amelie gegen “den Nachbarn”. Auf wundersame Weise verschwand auch der Keller-Punkt kurz nachdem “der Nachbar” in einem Gespräch mit dem Herrn Rimmer auf seiner Terrasse ankündigte den Klagewert deshalb mindestens verdoppeln zu wollen.
Das hatte ja wieder gut funktioniert 🙂
Der Keller taucht übrigens in einem anderen Zusammenhang nochmal auf.
Es ist interessant mitzuerleben wie sich die Amelie in ihrer blinden Wut scheinbar immer wieder ins eigene Knie schießt!
Spoiler: das Kellerproblem hätte schon seit 2015 gelöst sein können wenn sie nicht so verbohrt wäre. Aber sie hätte für die naheliegende Option mit offenen Karten spielen müssen, was nicht ihre beste Fähigkeit ist. Kurze Andeutung: Im Urlaub “der Nachbarn” versuchte sie Zugang zum Grundstück zu erpressen weil dringend die Regenwasserleitung gespült werden müsste. Das wurde ihr aber nicht erlaubt weil es zuvor 2 Wochen nicht geregnet hatte, grosses Trara wie man es kennt. Nach der Rückkehr “der Nachbarn” wurden ihr 9 (NEUN) Termine für das Spülen angeboten, allerdings dann unter Aufsicht… mochte sie dann nicht mehr. Vor kurzem wurde festgestellt, dass ein (die von ihr geleugnete) Drainageleitung verstopft ist… welcher Leitung hätte also der Spülversuch im Jahr 2015 gelten können? Möge der Leser entscheiden…
Der aufmerksame Leser errät vermutlich wem Amelie die Schuld daran gab das es damals keine Lösung für ihren Keller: natürlich “dem Nachbarn”!

Ungeachtet der bisherigen Entwicklung unternahm „der Nachbar“ außerhalb des Verfahrens und sogar ohne Einbeziehung seines Rechtsbeistands den Versuch, eine persönliche Klärung herbeizuführen. Amelie wurde vertraulich Gelegenheit gegeben, ihr Verhalten rückblickend einzuordnen. Eine Deeskalation wäre damit zumindest denkbar gewesen.
Stattdessen wurde dieser Ansatz von der Amelie später im Verfahren gegen „den Nachbarn“ verwendet, was den Antrieb für weitere vergleichbare Initiativen nachvollziehbar begrenzt.

Im weiteren Verlauf traten zusätzliche Beteiligte in Erscheinung. Amelie, Golfi und Maulwurfi verbindet eine langjährige Bekanntschaft durch ihre gemeinsames Aufwachsen im Ort.

Golfi, der bereits offiziell als Zeuge benannt war, stand Amelie darüber hinaus auch danach noch beratend zur Seite und gab auch bereitwillig Informationen aus dem Bauumfeld „des Nachbarn“ weiter.
Inwieweit eine solche Weitergabe im Verhältnis zu eigenen Auftraggebern auch von potentiellen Neukunden als unproblematisch angesehen wird, mag unterschiedlich bewertet werden.

Über Golfi wurde schließlich auch Maulwurfi in das Verfahren eingebunden. Dieser war bereits zuvor im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf der Baustelle “des Nachbarn” tätig gewesen. Ungeachtet bekannter früherer Vorkommnisse wurde er von Golfi als besonders sachkundiger Zeuge in das Verfahren eingeführt – eine Einschätzung, deren Grundlage sich nicht unmittelbar aufdrängt, kennt man (wie auch Golfi) z.B. den Vorfall am 8.11.2014.

Der Auftritt von Maulwurfi im Rahmen eines Ortstermins fiel entsprechend auf. Seine dort gemachten Angaben sowie ergänzende schriftliche Stellungnahmen zeichneten sich durch eine erhebliche Distanz zu den feststellbaren Gegebenheiten aus. Weitere Details können im aktuellen Verfahrensstadium leider noch nicht ausgeführt werden, die Unterlagen lassen einen Vorsatz oder zumindest gröbste Fahrlässigkeit aber als möglich erscheinen. Beobachter hatten den Eindruck, dass viele seiner Aussagen im Sinn der Amelie waren. Das zu entscheiden wird aber darauf spezialisierten Instanzen überlassen.

Rund acht Monate nach diesem Termin machte Amelie geltend, sich durch die Richterin benachteiligt zu fühlen. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass in ihrer selbst zu verantwortenden zeitweisen Abwesenheit weiter Unterhaltungen stattfanden, was – auch wenn sie keine Ahnung haben konnte vom Smalltalk in der Zeit – aals gegen sie gerichtet gewertet wurde. Ausserdem seien auch auch kritische Nachfragen an sie gestellt worden, was vermutlich nicht ihren Erwartungen an diesen Termin entsprach.
Der mutig daraus abgeleitete Befangenheitsantrag wurde von ihr bis zum Oberlandesgericht München getrieben aber auch dort letztlich als unbegründet zurückgewiesen.

Die Entwicklung des Verfahrens scheint damit aus Sicht von Amelie nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend zu verlaufen, trotz der Unterstützung durch mehrere, miteinander bekannter “Zeugen”. Was sich aber nicht negativ auf ihre Kreativität auswirkte, ihr Gedächtnis jedoch weiter beeinträchtigte.

Auch außerhalb des unmittelbaren Verfahrenskontexts zeigten sich einzelne Verhaltensweisen, die Rückschlüsse auf die Gesamtsituation der “fabelhaften” Welt der Amelie ermöglichen. So führte etwa ein wetterbedingter Schaden an einer Hecke zeitweise zu einem freien Blick auf ihr Haus und einen Rollladen mit nachträglich herausgeschnittenen Sichtöffnungen. Der damit verbundene Aufwand stand jedoch erkennbar in keinem überzeugenden Verhältnis zum erzielten Erkenntnisgewinn.
Die im Winter erkennbaren Laufspuren hinter dem Zaun “zum Nachbarn” lassen auch grosses Interesse an seinem Leben erkennen. Was allerdings die nächtlichen Aktivitäten in der Nähe des Zauns zum “Nachbarn” bedeuten sollten blieb bisher verborgen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei „Dreschflegel“ trug ebenfalls zur Dynamik des Verfahrens bei. Wiederholt wurden kurz vor Verhandlungsterminen umfangreiche Schriftsätze eingereicht, deren Umfang (in Einzelfällen mehrere Dutzend Seiten) und Zeitpunkt eine kurzfristige inhaltliche Auseinandersetzung erschwerten.
Die dahinterstehende Strategie (Steve Bannon lässt grüssen?) lässt sich zumindest vermuten – irgendwas von den geworfenen Nebelkerzen wird schon hängen bleiben.

Aufgrund des laufenden Verfahrens sowie möglicher rechtlicher Relevanz einzelner Aspekte können derzeit noch nicht alle Details offengelegt werden.
Das wird aber so schnell wie möglich nachgeholt!

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Angelegenheit ist weiterhin in Bewegung – und an weiteren interessanten Entwicklungen wird es voraussichtlich nicht mangeln.

(Fortsetzung folgt)