Die “fabelhafte” Welt der Amelie –


Zum leichteren Verständnis des folgenden Textes noch einmal aufgefrischt:

Der Begriff „Fabel“ wird hier im literarischen Sinn verwendet – als Erzählform, in der Realität, Interpretation und Überzeugung gelegentlich ineinander übergehen.

Langjährige Beobachter berichten, dass Amelie über eine besondere Fähigkeit verfügt:
Sie kann ihre spezielle Sicht der Dinge mit großer Entschlossenheit vertreten – und dabei nicht selten auch ihr Umfeld „überzeugen“

In Diskussionen über Konfliktdynamiken taucht gelegentlich folgende Beschreibung aus der psychologischen Fachliteratur auf:
„Starke Impulsivität kann dazu führen, dass Handlungen anderer schnell als Provokation interpretiert werden.
Daraus können spontane und emotionale Reaktionen entstehen.“
Diese Beschreibung stammt aus allgemein zugänglicher Literatur und dient hier ausschließlich als Hintergrundinformation über menschliches Verhalten.
Ob und in welchem Umfang solche Muster irgendwo vorkommen, bleibt selbstverständlich der Einschätzung der Leser überlassen.

Ohne jeden Zusammenhang erst einmal die eine oder andere Einzelheit wie das Zusammenleben mit der “Amelie” begann.
2013 haben die neuen Griesstätter von der “Amelie” ungefähr die Hälfte ihres Grundstücks abgekauft, es gab das Gerücht das sie verkaufen musste.
Leider bekamen sie mehr als bekannt da einige Lasten von der Verkäuferin “vergessen” wurden.
Da kommt es dann natürlich nicht so gut wenn die Neuen nach 1,5 Jahren schon weiter waren als sie nach 15 Jahren.
Was ihr aber sicher noch mehr aufgestossen ist das ihre Versuche der Einflußnahme auf die Neuen bei weitem nicht so funktionieren wie bei den anderen Kriechern ihres Königreichs.
Schliesslich hatte sie ja die Idee das der Käufer des Grundstücks auch ihre Wasserproblematik lösen soll. Besonders ungeschickt war das sie sich von anderen vor deren Karren hat spannen lassen und sich dadurch in eine sehr schwierige Situation gebracht hat.
Sie versuchte zum Beispiel den Neuen einen Bekannten als Bauleiter zu verkaufen, der Name fiel dann auch später als Unterstützer bei einigen unbelegten Behauptungen. Mit der Zeit musste sie statt zur Erreichung ihres Ziels zur Abwehr der absehbaren Niederlage immer mehr aus der Griesstätter Seilschaft (alle zusammen im Ort aufgewachsen) aufbieten ohne aber entscheidend voranzukommen. Es sind halt nicht alle eine Werbung für das bayrische Schulsystem der sechziger Jahre.

Ein Zwischenstand der von der “Amelie” angestrengten Klage:
Viel lässt sich aktuell noch nicht abschließend sagen, da das Verfahren weiterhin läuft und weitere Schritte vorbereitet werden. Einige Entwicklungen sind jedoch bereits erwähnenswert.

Nach dem Ausscheiden des ersten Verfahrensverwalters musste sich eine neue – offenbar engagierte – Richterin zunächst durch umfangreiche Akten arbeiten. Dabei gelang es ihr vergleichsweise schnell, die wesentlichen Punkte von weniger tragfähigen Nebenargumenten zu trennen. Ein zügiger Fortgang wäre damit grundsätzlich möglich gewesen.

Dieser wurde allerdings dadurch verzögert, dass „Amelie“ kurzfristig eingereichte Atteste nutzte, um zwei aufeinanderfolgende Verhandlungstermine am Landgericht Traunstein entfallen zu lassen – einschließlich bereits angesetzter Vergleichsgespräche. An diesen hatte „der Nachbar“ trotz der bisherigen Erfahrungen weiterhin teilzunehmen beabsichtigt, was im Rückblick zumindest bemerkenswert wirkt.
Was in der Zeit der Krankschreibung einigen Beobachtern auffiel war das ihr Wagen zu den bekannten Arbeitszeiten der “Amelie” weg war – kann aber auch nur Zufall gewesen sein.

Zur Einordnung: Nachdem die ursprüngliche Darstellung zum angeblichen früheren Wasserverlauf – unterstützt durch eine Aussage der „Baroness Stubborness“ – nicht aufrechterhalten werden konnte, sah sich „Amelie“ offenbar veranlasst, ihre Argumentation zu erweitern.

Zur Erinnerung: Es wurde von der “Baronesse” und der “Amelie” übereinstimmend falsch behauptet, das Wasser der Privatstraße sei vor der Bebauung ausschließlich nach Westen abgeflossen und erst durch die Maßnahmen „des Nachbarn“ nach Norden umgeleitet worden. Diese Darstellung ließ sich jedoch durch vorhandene Höhenmessungen sowie durch eine über Jahre bestehende bauliche Nutzung im behaupteten Verlauf nicht bestätigen.

Konkret befand sich dort ein Schuppen, dessen Existenz dokumentiert ist. Die zwischenzeitliche Annahme der “Amelie”, dieser Umstand könne unberücksichtigt bleiben, erledigte sich spätestens im Rahmen eines Gerichtstermins. Die daraufhin von ihr angepasste Einordnung, der Schuppen habe lediglich kurze Zeit bestanden, hielt einer Überprüfung ebenfalls nicht stand. Die Abweichung zwischen Darstellung der “Amelie” und belegbarem Zeitraum ist dabei erheblich.

Ergänzend ist festzuhalten, dass dieser Schuppen erst errichtet wurde, nachdem „Amelie“ bereits über längere Zeit auf dem Grundstück lebte und somit eigene Erfahrungen mit den örtlichen Wasser-Gegebenheiten hatte. Seine Lage spricht dafür, dass der tatsächliche Wasserverlauf (hinter der Mauer nach Norden) bekannt war.

Ungeachtet der bisherigen Entwicklung unternahm „der Nachbar“ außerhalb des Verfahrens den Versuch, eine persönliche Klärung herbeizuführen. „Amelie“ wurde vertraulich Gelegenheit gegeben, ihr Verhalten rückblickend einzuordnen. Eine Deeskalation wäre damit zumindest denkbar gewesen. Stattdessen wurde dieser Ansatz später im Verfahren gegen „den Nachbarn“ verwendet, was die Erfolgsaussichten vergleichbarer Initiativen nachvollziehbar begrenzt.

Im weiteren Verlauf traten zusätzliche Beteiligte in Erscheinung. „Amelie“, „Golfi“ und „Maulwurfi“ verbindet eine langjährige Bekanntschaft.

„Golfi“, der bereits offiziell als Zeuge benannt war, stand „Amelie“ darüber hinaus beratend zur Seite und gab Informationen aus dem Bauumfeld „des Nachbarn“ weiter. Inwieweit eine solche Weitergabe im Verhältnis zu eigenen Auftraggebern als unproblematisch angesehen wird, mag unterschiedlich bewertet werden.

Über „Golfi“ wurde schließlich auch „Maulwurfi“ in das Verfahren eingebunden. Dieser war bereits zuvor im Zusammenhang mit Bauarbeiten tätig gewesen. Ungeachtet früherer Vorkommnisse wurde er als besonders sachkundiger Zeuge eingeführt – eine Einschätzung, deren Grundlage sich nicht unmittelbar aufdrängt, kennt man (wie auch “Golfi”) den Vorfall am 8.11.2014.

Der Auftritt vom “Maulwurfi” im Rahmen eines Ortstermins fiel entsprechend auf. Die dort gemachten Angaben sowie ergänzende schriftliche Stellungnahmen zeichneten sich durch eine erhebliche Distanz zu den feststellbaren Gegebenheiten aus. Weitere Details können im aktuellen Verfahrensstadium nicht ausgeführt werden.

Rund acht Monate nach diesem Termin machte „Amelie“ geltend, sich durch die Verfahrensleitung benachteiligt zu fühlen. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass Gespräche in ihrer selbst zu verantwortenden zeitweisen Abwesenheit fortgeführt wurden und ihr im Termin kritische Nachfragen gestellt worden seien. Der daraus abgeleitete Befangenheitsantrag wurde bis zum Oberlandesgericht München weiterverfolgt und letztlich als unbegründet zurückgewiesen.

Die Entwicklung des Verfahrens scheint damit aus Sicht von „Amelie“ nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend zu verlaufen, trotz der Unterstützung durch mehrere, miteinander bekannter Zeugen.
Wie der Zufall es will sind alle zusammen in Griesstätt aufgewachsen.

Auch außerhalb des unmittelbaren Verfahrenskontexts zeigten sich einzelne Verhaltensweisen, die Rückschlüsse auf das Gesamtbild zulassen. So führte etwa ein wetterbedingter Schaden an einer Hecke zeitweise zu einem freien Blick auf einen Rollladen mit nachträglich eingebrachten Sichtöffnungen. Der damit verbundene Aufwand stand erkennbar in keinem überzeugenden Verhältnis zum erzielten Erkenntnisgewinn.

Die Vorgehensweise der Kanzlei „Dreschflegel“ trug ebenfalls zur Dynamik des Verfahrens bei. Wiederholt wurden kurz vor Verhandlungsterminen umfangreiche Schriftsätze eingereicht, deren Umfang (in Einzelfällen mehrere Dutzend Seiten) und Zeitpunkt eine kurzfristige inhaltliche Auseinandersetzung erschwerten.
Die dahinterstehende Strategie (Steve Bannon lässt grüssen?) lässt sich zumindest vermuten.

Aufgrund des laufenden Verfahrens sowie möglicher rechtlicher Relevanz einzelner Aspekte können derzeit nicht alle Details offengelegt werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Angelegenheit ist weiterhin in Bewegung – und an weiteren Entwicklungen wird es voraussichtlich nicht mangeln.

(Fortsetzung folgt)