Baroness Stubborness – Nase hoch, Moral niedrig


Ein Mitglied des “Team Amelie” aus den ersten Tagen, passend verbohrt und auch deshalb bereits krachend gescheitert.
Leider ist sie für ihre vielen Falschaussagen nicht mehr zu belangen – aber eins nach dem anderen, los geht es mit ihrem Anteil an der Geschichte:

Die Baroness Stubborness und Amelie waren seit Jahrzehnten Nachbarinnen. Ihre Grundstücke grenzen direkt aneinander – mit einem kleinen, aber für die Geschichte entscheidenden Unterschied:
Das Grundstück der Baronesse liegt tiefer als das der Amelie.

Das hat eine ebenso einfache wie vorhersehbare Folge: Bei stärkerem Regen fließt Wasser dem Gefälle folgend bergab. In diesem Fall nach dem Ende einer Mauer an der Privatstraße nach Norden auf das Grundstück der Baronesse. Solange dort kein Schaden entstehen konnte, war das offenbar kein Thema für die beiden – jedenfalls keines, das bis 2013 Handlungsbedarf erzeugt hätte.

Erst später – zeitlich passend zur Erkrankung des „Barons Stubborness“, mit dessen Betreuung sich Amelie etwas nebenbei dazuverdiente – wurde dieser seit jeher bekannte Umstand neu bewertet. Wichtiger war aber sicher der Kauf des an Amelie (die Verkäuferin) und der Baronesse angrenzenden Grundstücks durch „den Nachbarn“.
Jedenfalls zeigte sich Anfang 2014 die Idee der Barone, entlang der Privatstraße eine Mauer zu errichten um damit die oberhalb schon bestehende auf ihrer Seite zu verlängern.

Im Rahmen der beobachteten Besichtigung mit einem erfahrenen Bauunternehmer dürfte auch zur Sprache gekommen sein was passiert, wenn diese Mauer das sonst hinter der schon bestehenden Mauer abfliessende Wasser umlenkt. Wer den natürlichen Ablauf verändert, kümmert sich nach geltendem Recht auch selbst um die Folgen. Bedeutet: das umgeleitete Wasser muss aufgefangen und ohne Schaden für die sonst betroffenen Anwohner abgeleitet werden.
Der Senior-Chef des Bauunternehmens hatte wohl auch genug Erfahrung um zusätzlich auf die grossen Schwierigkeiten einer Ableitung in diesem Bereich von Griesstätt hinzuweisen. Wenig überraschend wurde diese Idee daraufhin nicht weiterverfolgt.
Die Mauer blieb Theorie – was im Ergebnis vermutlich kein Zufall war da vor allem die Folgekosten durch die Ableitung des Wassers enorm gewesen wären.

Stattdessen hatten die Baronesse und die Amelie eine viel kostengünstigere Idee: Das Problem sollte nun „der Nachbar“ lösen. Baroness Stubborness und Amelie gingen dabei auffallend im Gleichschritt vor und reichten – vertreten durch dieselbe Kanzlei (nennen wir sie liebevoll „Dreschflegel“) und den gleichen Anwalt – Klagen gegen “den Nachbarn” zum Thema Wasser ein. Die inhaltlichen Überschneidungen erweckten wohl bei vielen Beobachtern den Eindruck das eine derartige Ähnlichkeit der Ziele nur schwer durch einen Zufall zu erklären ist.

Offenbar bestand die Illusion, dass sich die Verantwortung für einen lange akzeptierter Zustand nachträglich neu zuordnen lässt – vorzugsweise an jemanden, der gerade gebaut hat und freundlich und kooperativ auftritt.

Der weitere Verlauf der Klagen erfüllte diese Erwartungen allerdings nicht. Die daraus resultierende Überraschung und Unzufriedenheit zeigte sich auf eher praktische Weise: etwa durch nächtliche Aktivitäten rund um das Haus „des Nachbarn“, inklusive Hineinleuchten in sein Schlafzimmer – eine Maßnahme, deren Bezug zur Klärung wasserrechtlicher Fragen schwer erkennbar ist.

Ein besondere Idee auf Kindergartenniveau war die Anlage eines Misthaufens direkt an der Grundstücksgrenze – sicher nur versehentlich unmittelbar beim Grundstück „des Nachbarn“ als einzigem direkt angrenzenden Anlieger. Offiziell zur Herstellung von Rosendünger gedacht (sehr witziger Brief der Baronesse), entwickelte sich dieser über längere Zeit zu einer regelmäßig erweiterten Sammlung von Gartenabfällen oder Pferdemist durch einige “nützliche Idioten”.
Die Entscheidung, diesen Haufen auf einem sehr großen Grundstück nicht irgendwo, sondern genau dort zu platzieren, wirkte zumindest nicht zufällig.
Sicher sollte “dem Nachbarn” nur die ländliche Luftqualität nähergebracht werden – dumm nur das ihm auch dazu etwas passendes einfiel.
Stattdessen gefiel ihm die offenbar zunehmende Verzweiflung die sich in diesen lächerlichen Maßnahmen zeigte und er fühlte sich mit jeder neuen Albernheit bestätigter.
Es muss für schlechte Verlierer frustrierend sein wenn sie in ihrer Not zu solchen Peinlichkeiten greifen und auch damit keinen Erfolg haben.

Auch sonst zeigte sich die Zusammenarbeit der beiden Weibsbilder der ArGe Wasser recht deutlich. Am Morgen des 14.07.2015 betraten der Rechtsanwalt Dreschflegel und die Baroness Stubborness in Begleitung der Amelie das Grundstück „des Nachbarn“ – zu einem Zeitpunkt nur Minuten nachdem wie damals üblich gerade niemand mehr zu Hause war. Aber auch diese Spähmassnahme (nennt man das nicht Hausfriedensbruch?) blieb ohne erkennbaren Erkenntnisgewinn, was die erneut ergebnislosen Anstrengungen im bekannten Licht der Verzweiflung erscheinen lässt.

Im “Partner-Verfahren” selbst trat die Baroness Stubborness zudem als Zeugin für Amelie auf und schilderte den angeblichen früheren Wasserverlauf. Auch diese Darstellung passt allerdings nicht zu den dokumentierten Gegebenheiten: im behaupteten Verlauf stand über Jahre hinweg eine Hütte der Amelie – was die Behauptung zumindest erklärungsbedürftig macht und die Erinnerung möglicherweise etwas selektiv bis pragmatisch erscheinen lässt.
Manchem Leser könnte gerade der Begriff “Falschaussage” eingefallen sein, was wir aber ausdrücklich nicht kommentieren.
Jedenfalls sah Amelie keinen Anlass, die auch ihr bekannte Falschaussage (es war ihre Hütte) ihrer Zeugin in der Verhandlung zu korrigieren, deckte sie sich doch ideal mit ihrem “pragmatischen Erinnerungsproblem”.
Der eine oder andere Zuhörer hätte der Amelie möglicherweise zurufen wollen “…jetzt geben sie ihr doch endlich ein Zuckerl zur Belohnung…” so sehr wie die Baronesse die Amelie nach ihrer Zeugenaussage angestrahlt hatte.

Mit dieser wahrheitswidrigen Version des früheren Zustands sollte der vom „Nachbarn“ im Zuge seiner Bautätigkeit – auf Basis der vermessenen alten Höhen – wiederhergestellte Abfluss nach Norden in Frage gestellt und zu seinem Problem gemacht werden.

Die Klage der Baroness Stubborness am Rosenheimer Gericht wurde mangels auch nur irgendeines Belegs für ihre Behauptungen abgewiesen.

Ein letzter Blick über den Tellerrand:
Im Verfahren der Amelie in Traunstein wird von ihr und ihren Helfern weiterhin munter spekuliert – mit noch offenem Ausgang, aber einer Entwicklung, die zumindest nicht völlig überraschend sein dürfte.
Manche Beobachter wundern sich schon mit welcher Kühnheit die Amelie ihre Behauptungen abwandelt, zu manchen Sachverhalten gibt es inzwischen drei Versionen und es geht munter weiter – ohne jeden Selbstzweifel.
Diese Verwunderung bezieht sich auch auf einige ihre Helfer, denen die Tragweite ihres Handelns wohl auch erst noch von der Staatsanwaltschaft bewusst gemacht werden muss.
Ihre aktuelle Anwältin (inzwischen die vierte, was für ein Verschleiss) hat scheinbar auch kapituliert da sie sich offenbar darauf zurückgezogen hat, das ihr von der Amelie in den Block diktierte nur noch mit etwas “juristischem Tütü” verziert in Schriftstücke zu tippen.

Freut Euch mit uns auf mehr vom Team Amelie!