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Baroness Stubborness

Erste Zusammenfassung: Die Baroness und die wundersame Amelie kennen sich schon Jahrzehnte, nicht zuletzt weil ihre Grundstücke aneinander grenzen, wobei das der Baronesse unterhalb vom Grundstück der Amelie liegt. Bei stärkerem Regen floß das Wasser der Privatstrasse schon immer nach Norden auf das darunterliegende Grundstück ab, was aber mangels Bebauung auf der Baronesse-Seite nie ein Problem war.
Dann wurde aber der zugehörige Baron immer kränker, mit dessen Pflege die Amelie sich nebenbei noch etwas dazuverdiente.
 

Nach dem Kauf des Grundstücks durch die Neuen Mitte 2013 überlegten Baroness und Baron Stubborness Anfang 2014 auf ihrer Seite eine Mauer entlang dem Grundstück der Neuen bauen zu lassen. Dazu waren sie mit dem Chef eines bekannten Bauunternehmens vor Ort, um sich ein Angebot erstellen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit wurde ihnen vermutlich vom sehr erfahrenen Fachmann erklärt, dass das ein Eingriff in den natürlichen Wasserlauf wäre und sie dann die Verantwortung (und Kosten) für die Ableitung des von der Privatstrasse kommenden Regenwassers hätten. 
Aus dem Angebot resultierte kein Auftrag, es wurde keine Mauer gebaut - hier folgt die eigene Schlussfolgerung.

 

Jedenfalls beschlossen Baroness und die wundersame Amelie, dass die Neuen dieses Wasserproblem für sie lösen sollen, wozu sie sich zusammentaten und wie zufällig durch die gleiche Kanzlei - nennen wir sie "Dreschflegel" - Klagen zum Thema Regenwasser gegen die Neuen eröffneten.
Deren Auftreten hielten die Damen für günstig, da eine Verwertung des Grundstücks der Baronesse durch den Tod des Barons näher rückte und das alte Wasserproblem so noch vorher für sie kostenfrei gelöst werden könnte.
 

Was leider nicht so leicht lief wie erträumt, die Verstimmung darüber zeigte die Baronesse u.a. mittels Einbeziehung einiger "nützlicher Idioten" aus der Nachbarschaft. Es wurde ein Misthaufen angelegt, mit dem sie angeblich Dünger für ihre Rosen erzeugen wollte (Kopie witziges Schreiben), wozu Pferdemist angekarrt wurde, der dann regelmässig z.B. von die Wiese mähenden Traktorfahrern (Foto mit schönem Strohhut) mit Gartenabfällen bedeckt wurde .
Auf dem riesigen Grundstück musste er unbedingt weit entfernt vom Haus der Baronesse aber direkt am Carport der Neuen als einzigem angrenzenden Gebäude angelegt werden. Das dadurch Unmengen von Insekten viele Jahre ein Heim bei den Neuen finden sollten und aus dem Rosengarten am hintersten Ende ihres über 100m langen Grundstücks überraschend doch nichts wurde, bedauert Baroness Stubborness sicher zutiefst. 

 

Die Zusammenarbeit der beiden Damen der Arbeitsgemeinschaft Wasser war nicht nur durch die erstaunlich ähnlichen Klagen offensichtlich sondern z.B. auch dadurch, dass kurz nachdem am 14.07.2015 die letzte der beiden Neuen das Grundstück verlassen hatte (wie damals an jedem Arbeitstag) der Rechtsanwalt Dreschflegel (sicher nur zufällig aus B. so früh in der Gegend) und die Baroness ab 09:03 Hausfriedensbruch bei den Neuen begingen, wobei sie von der Amelie begleitet wurden.

In der parallelen Klage der Amelie trat die Baroness mit einer unterstützenden Falschaussage auf, die aus drei unabhängigen qualifizierten Quellen zu widerlegen ist. Die offensichtlichste ist, dass im fälschlich behaupteten früheren Wasserlauf "nur nach Westen" auf dem von der Amelie verkauften Grundstück über Jahre kurz hinter der Grenze eine Hütte (Foto) stand - dumm gelaufen.

(Details folgen)

Urteil: Die Klage der Baronesse Stubborness wurde vom Amtsgericht Rosenheim schon vor vielen Jahren zu 100% abgewiesen, da sie bzw. die Kanzlei Dreschflegel ausser Verzweiflungsrhetorik keinerlei Belege für den behaupteten Schaden geschweige denn eine Verursachung durch die Neuen liefern konnte.

Nachdem sie aber mit einer Falschaussage bei der Klage der Amelie aufgetreten war und ihre Unterstützung fortsetzen wollte, wurde von der Baronesse vermutlich aus taktischen Gründen eine Berufung eingelegt.
Auf diese wurde dann aber vor der ersten Sitzung am Landgericht Traunstein verzichtet, vermutlich weil eine Fortsetzung dann kostenpflichtig geworden und weiter aussichtslos geblieben wäre.